Kurz und bündig - alle Fakten zur Führerscheinklasse B
  1. Was muss ich vor Ausbildungsbeginn erledigen?
  2. Welche Unterlagen benötige ich bei der Führerscheinbehörde?
  3. Was darf ich mit der Klasse B alles fahren?
  4. Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse



Was muss ich vor Ausbildungsbeginn erledigen?
  1. Nachweis über Sehtest eines Optikers - Unsere Empfehlung:
  2. Steinweg 10 - 07381 Pößneck

    Tel.: 03647 412604

  3. Teilnahmebescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  4. Neu: Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort in der Fahrschule

    Der Kurs findet in den Räumen der Fahrschule statt und wird durch die Johanniter-Unfall-Hilfe durchgeführt.

    Wir informieren Dich wann der nächste Kurs stattfindet. Sende uns nachstehend deine E-Mail-Adresse/Telefonnummer und gib an, in welchem Zeitraum Du den Kurs absolvieren möchtest.



    (optional)

    (optional)


Welche Unterlagen benötige ich bei der Führerscheinbehörde?
  1. Bestätigung über Ausbildungsvertrag der ausbildenden Fahrschule
  2. Personalausweis od. Reisepass od. Geburtsurkunde mit Meldebescheinigung
  3. Passbild
  4. Sehtest
  5. Nachweis über Teilnahme am Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  6. Hinweis: Höhe der Bearbeitungsgebühren bei der Führerscheinstelle

    • Führerscheinantrag   mit Probezeit:43,40€
    • Führerscheinantrag ohne Probezeit:42,60€


Was darf ich mit der Klasse B alles fahren?
  1. Pkw und Lkw mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  2. mitführen eines Anhängers mit max. Gesamtmasse von 750 kg

Erteilungsvoraussetzungen/Befristungen/Einschlüsse
  1. Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: nicht erforderlich
  2. Mindestalter:17 Jahre
  3. Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest
  4. Einschluss der Klassen: L und AM